Das Live-in-Modell ist die häufigste Form der 24-Stunden-Betreuung in der Schweiz. Eine Betreuungsperson lebt bei Ihren Angehörigen, teilt den Alltag und gibt Sicherheit — rund um die Uhr.
Eine Betreuungsperson zieht bei Ihren Angehörigen ein — und der Alltag verändert sich.
Das Live-in-Modell klingt zunächst ungewöhnlich: Ein fremder Mensch zieht in die Wohnung Ihrer Eltern ein. Schläft dort. Isst dort. Lebt dort. Für viele Familien fühlt sich das anfangs seltsam an — und das ist völlig normal. Doch nach wenigen Tagen geschieht etwas, das kaum jemand erwartet: Es fühlt sich richtig an.
Die Betreuungsperson — meistens eine Frau mit Erfahrung in der Seniorenbetreuung — wird Teil des Haushalts. Sie kennt nach einer Woche die Eigenheiten Ihrer Mutter: dass sie morgens zuerst den Kaffee braucht, dass sie mittags immer ein Nickerchen macht, dass sie abends gerne «Tagesschau» schaut. Diese Vertrautheit entsteht nicht im Pflegeheim. Sie entsteht, wenn zwei Menschen den Alltag teilen.
In der Praxis sieht das Live-in-Modell so aus: Die Betreuungsperson hat ein eigenes Zimmer im Haushalt Ihrer Angehörigen. Sie übernimmt die Hauswirtschaft, die leichte Grundpflege und die Gesellschaft. Sie ist tagsüber aktiv und nachts auf Abruf. Gesetzlich hat sie Anrecht auf Ruhezeiten und freie Halbtage — genau wie jede andere Arbeitnehmerin in der Schweiz.
Das Modell eignet sich besonders für Seniorinnen und Senioren, die tagsüber Begleitung brauchen, nachts aber meistens durchschlafen. Bei schwerem nächtlichem Pflegebedarf (z.B. bei fortgeschrittener Demenz mit nächtlicher Unruhe) kann ein Schichtmodell die bessere Wahl sein.
Die Anforderungen sind überschaubar — und die meisten Wohnungen erfüllen sie bereits.
Die Betreuungsperson braucht ein eigenes Zimmer mit Bett, Schrank und Tageslicht. Es muss kein Gästezimmer sein — auch ein umgeräumtes Büro oder ein freigewordenes Kinderzimmer eignen sich. Wichtig ist: Es ist ihr Rückzugsort, ihr privater Raum. Das respektieren Sie — und sie respektiert Ihren.
Ein geteiltes Badezimmer reicht vollkommen aus. Die Betreuungsperson kocht in der vorhandenen Küche — für sich und Ihre Angehörigen. Besondere Küchenausstattung ist nicht nötig. Was sie kocht, bespricht sie mit Ihren Angehörigen — oder Sie geben Wünsche vorab weiter.
Klingt banal, ist aber wichtig: Die Betreuungsperson ist wochenlang fern von ihrer Familie. WLAN ermöglicht Videoanrufe mit den eigenen Kindern, Kontakt zu Freundinnen und Zugang zu Nachrichten aus der Heimat. Das ist nicht Luxus — es ist Menschlichkeit.
Gute Betreuung braucht Erholung. Das Schweizer Arbeitsrecht schützt Betreuungspersonen — und damit auch Ihre Angehörigen.
Lassen Sie uns ehrlich sein: Niemand kann 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche arbeiten. Auch nicht mit den besten Absichten. Deshalb gelten klare Regeln — und das ist gut so. Denn eine erholte Betreuungsperson leistet bessere Arbeit als eine erschöpfte.
Tägliche Ruhezeiten: Mindestens 11 zusammenhängende Stunden Ruhezeit pro Tag, davon mindestens 8 Stunden Nachtruhe. In der Praxis bedeutet das: Wenn Ihre Mutter nachts schläft, schläft auch die Betreuungsperson. Bei nächtlichen Toilettengängen kann sie kurz helfen — aber nicht stundenlang wach sein.
Freie Halbtage: Mindestens ein freier Halbtag pro Woche. An diesem Tag ist die Betreuungsperson nicht verantwortlich. Planen Sie diese Zeit mit Spitex, Angehörigen oder einer Entlastungsperson ab.
Rotation: Alle 2 bis 4 Wochen wechselt die Betreuungsperson — Person A fährt nach Hause, Person B kommt. Dieses Rotationssystem ist der Kern des Live-in-Modells. Es verhindert Burnout, sichert die Qualität und gibt der Betreuungsperson die Möglichkeit, ihre eigene Familie zu sehen. Idealerweise gibt es einen Übergabetag, an dem beide Betreuungspersonen gleichzeitig anwesend sind.
Wenn eine Betreuungsperson bei Ihren Angehörigen lebt, erhält sie Kost und Logis als Teil ihres Lohns. Diesen Anteil nennt man Naturallohn. Er ist gesetzlich definiert und beträgt CHF 990 pro Monat — das entspricht CHF 33 pro Tag.
Konkret heisst das: Die Betreuungsperson zahlt nichts für Miete und Essen. Stattdessen wird der Naturallohn von ihrem Bruttolohn abgezogen. Beispiel: Bei einem Bruttolohn von CHF 3’800 erhält sie CHF 2’810 bar ausbezahlt (nach Abzug von Naturallohn und Sozialversicherungen).
Wichtig: Der Naturallohn ist AHV-pflichtig. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerin Sozialversicherungsbeiträge auf den gesamten Bruttolohn (inklusive Naturallohn) zahlen. Seriöse Agenturen rechnen das korrekt ab — fragen Sie im Zweifel nach.
Die Betreuungsperson lernt das Haus kennen, die Gewohnheiten Ihrer Angehörigen, die Nachbarschaft. Sie zeigen ihr, wo alles steht, welches Brot Ihre Mutter mag, wann der Briefträger kommt.
Ein Tagesablauf entsteht: Frühstückszeit, Spaziergang, Mittagessen, Ruhepause, Abendessen. Die Betreuungsperson findet ihren Rhythmus — immer orientiert an den Bedürfnissen Ihrer Angehörigen.
Die ersten gemeinsamen Erlebnisse: ein Kuchenrezept ausgetauscht, eine Geschichte erzählt, ein Witz gelacht. Vertrauen wächst nicht von heute auf morgen — aber die Grundlage wird in dieser Woche gelegt.
Die erste Woche ist entscheidend. Nicht, weil alles sofort perfekt sein muss — sondern weil sich in diesen Tagen die Grundlage für eine vertrauensvolle Beziehung bildet. Hier sind unsere Empfehlungen aus hunderten von Vermittlungen:
Bereiten Sie Ihre Angehörigen vor. Sprechen Sie offen darüber, dass jemand einzieht. Erklären Sie, warum. Manche Seniorinnen und Senioren reagieren zunächst ablehnend — das ist normal. Formulieren Sie es nicht als «Pflege», sondern als «Hilfe im Haushalt» oder «Gesellschaft». Der Übergang fällt leichter, wenn er nicht als Verlust von Selbstständigkeit wahrgenommen wird.
Schreiben Sie die wichtigsten Informationen auf. Medikamentenplan, Allergien, Tagesablauf, Lieblingsessen, Telefonnummern. Eine einfache Liste reicht. Die Betreuungsperson wird dankbar sein — und Ihre Angehörigen profitieren von der Struktur.
Geben Sie der Beziehung Zeit. Erwarten Sie keine sofortige Vertrautheit. Manche Seniorinnen brauchen Tage, manche Wochen, bis sie die Betreuungsperson voll akzeptieren. Das ist kein Zeichen von Scheitern — es ist ein Zeichen von gesunder Vorsicht. Haben Sie Geduld. In den allermeisten Fällen entwickelt sich eine wunderbare Verbindung.
Bleiben Sie die ersten Tage erreichbar. Nicht vor Ort, aber telefonisch. Die Betreuungsperson wird Fragen haben — und Ihre Angehörigen werden die Rückversicherung brauchen, dass alles in Ordnung ist.
Wir beraten Sie persönlich und kostenlos. Erzählen Sie uns von Ihrer Situation — und wir finden die passende Betreuungsperson.