In der Schweiz vermitteln hunderte Agenturen Betreuungspersonen. Aber nicht alle tun es legal. Eine SECO-Bewilligung ist das Mindestkriterium — und Ihr wichtigster Schutz als Familie.
Das SECO ist Ihr Schutzschild — und das Ihrer Betreuungsperson.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist die Schweizer Bundesbehörde, die den Arbeitsmarkt überwacht. Wenn eine Agentur ausländische Betreuungspersonen in die Schweiz vermittelt oder verleiht, braucht sie eine Bewilligung gemäss dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Ohne diese Bewilligung ist die Tätigkeit illegal — egal wie professionell die Webseite aussieht, egal wie freundlich der Berater klingt.
Die SECO-Bewilligung garantiert: Die Agentur wurde geprüft. Sie hält Schweizer Arbeitsrecht ein. Sie rechnet Sozialversicherungen korrekt ab. Sie stellt sicher, dass Betreuungspersonen fair entlöhnt werden und eine Unfallversicherung haben. Sie wird regelmässig kontrolliert und kann die Bewilligung verlieren, wenn sie gegen die Regeln verstösst.
Für Sie als Familie bedeutet das: Rechtssicherheit. Sie wissen, dass die Betreuungsperson legal in der Schweiz arbeitet, korrekt versichert ist und einen gültigen Arbeitsvertrag hat. Im Schadenfall — ein Unfall der Betreuungsperson, ein Schaden in Ihrer Wohnung — sind Sie abgesichert. Ohne SECO-Bewilligung tragen Sie das volle Risiko selbst.
Wir wissen: Sie möchten das Beste für Ihre Angehörigen. Und manchmal scheint der schnellste Weg der beste zu sein — eine Bekannte kennt jemanden, der jemanden kennt, und plötzlich steht eine nette Frau aus Polen vor der Tür. Ohne Vertrag. Ohne Sozialversicherung. Ohne Bewilligung. Das fühlt sich unkompliziert an. Aber es ist illegal — und die Konsequenzen können verheerend sein.
Die Risiken im Klartext:
Das mag hart klingen. Aber es schützt nicht nur Sie — es schützt auch die Betreuungsperson. Schwarzarbeit bedeutet: kein Unfallschutz, keine AHV-Rente, keine Rechte. Das ist niemandem gegenüber fair.
Fragen Sie die Agentur nach ihrer SECO-Bewilligungsnummer und prüfen Sie diese im öffentlichen Register des SECO unter www.avg.admin.ch. Jede zugelassene Agentur ist dort aufgeführt.
Verlangen Sie Einsicht in den Muster-Arbeitsvertrag. Schweizer Arbeitsrecht muss gelten: Mindestlohn, Sozialversicherungen, Ferienanspruch, geregelte Arbeitszeiten, Naturallohn-Regelung.
Bitten Sie um Kontaktdaten von bestehenden Kunden. Seriöse Agenturen haben nichts zu verbergen — und vermitteln Ihnen gerne Familien, die von ihren Erfahrungen berichten.
Alle Kosten müssen vor Vertragsabschluss offengelegt werden: Lohn, Sozialversicherungen, Naturallohn, Agenturgebühr, Reisekosten. Keine versteckten Posten, keine Überraschungen.
Ob Sie Arbeitgeber sind oder nicht — Sie tragen Verantwortung. Hier erfahren Sie, welche.
In der Schweiz gibt es zwei Hauptmodelle: Beim Verleihmodell ist die Agentur die Arbeitgeberin. Sie als Familie sind der «Einsatzbetrieb» — vergleichbar mit einem Unternehmen, das Temporärpersonal einsetzt. Die Agentur ist verantwortlich für Lohn, Sozialversicherungen und Arbeitsrecht. Sie zahlen eine Pauschale an die Agentur.
Beim Vermittlungsmodell werden Sie selbst zum Arbeitgeber. Die Agentur vermittelt die Betreuungsperson und unterstützt Sie bei der Administration — aber der Arbeitsvertrag besteht zwischen Ihnen und der Betreuungsperson. Das bedeutet: Sie sind verantwortlich für die korrekte Lohnabrechnung, die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und die Einhaltung des Arbeitsrechts.
Klingt kompliziert? Muss es nicht sein. Seriöse Agenturen im Vermittlungsmodell übernehmen die gesamte Lohnadministration für Sie — gegen eine monatliche Gebühr. Sie erhalten eine fertige Lohnabrechnung, die Agentur meldet die Sozialversicherungen an und Sie überweisen den Lohn. Alles legal, alles korrekt, alles transparent.
Unser Rat: Wählen Sie das Modell, das zu Ihrer Situation passt. Wenn Sie sich nicht mit Arbeitsrecht beschäftigen möchten, ist das Verleihmodell einfacher — dafür etwas teurer. Wenn Sie Kosten sparen möchten und bereit sind, etwas mehr Verantwortung zu übernehmen, ist das Vermittlungsmodell ideal. In beiden Fällen gilt: Nur mit SECO-anerkannter Agentur.
Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben — prüfen Sie diese sechs Punkte.
Die Agentur ist im öffentlichen SECO-Register eingetragen und kann Ihnen die Bewilligungsnummer auf Anfrage nennen. Prüfen Sie den Eintrag selbst unter www.avg.admin.ch — das dauert zwei Minuten und gibt Ihnen Sicherheit.
Die Betreuungsperson erhält einen Vertrag nach Schweizer Recht — mit klaren Angaben zu Lohn, Arbeitszeit, Ruhezeiten, Ferienanspruch und Kündigungsfrist. Kein ausländischer Vertrag, kein Werkvertrag, kein Handschlag-Deal.
Alle Kosten werden vor Vertragsabschluss offengelegt: Bruttolohn, Sozialversicherungsbeiträge, Naturallohn, Agenturgebühr, allfällige Reisekosten. Keine «Einmalgebühren» im Kleingedruckten, keine Überraschungen auf der Rechnung.
Was passiert, wenn die Betreuungsperson krank wird oder die Zusammenarbeit nicht funktioniert? Seriöse Agenturen garantieren eine Ersatzlösung innert 48 Stunden — schriftlich im Vertrag. Ohne Ersatzgarantie stehen Sie im Ernstfall allein da.
Eine gute Agentur stellt Fragen — viele Fragen. Über den Gesundheitszustand, die Wohnsituation, die Gewohnheiten, die Wünsche. Nur so kann sie die passende Betreuungsperson finden. Wenn eine Agentur nach dem ersten Telefonat sofort jemanden schicken will, ist Vorsicht geboten.
Die Arbeit der Agentur endet nicht mit der Vermittlung. Seriöse Anbieter bleiben Ansprechpartner während der gesamten Betreuungszeit: regelmässige Qualitätschecks, Erreichbarkeit bei Problemen, Unterstützung bei Konflikten. Fragen Sie nach dem Betreuungskonzept nach der Vermittlung.
Wir vermitteln ausschliesslich über Agenturen mit gültiger SECO-Bewilligung. Kostenlos, unverbindlich und sicher.